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Bausparen

Freitag, 15. Januar 2010 14:40

Um Guthaben aufzubauen lohnt es sich, Geldbeträge regelmäßig zu sparen. Schon mit kleinen Beiträgen von 50 Euro pro Monat erreicht man so nach einigen Jahren ein stattliches Kapital, welches Sie dann für die verschiedensten Wünsche, für die Abzahlung von Krediten oder aber für die Altersvorsorge nutzen können.

Wenn Sie als Sparer eher sicherheitsorientiert sind, sollten Sie entweder einen Banksparplan oder aber einen Bausparvertrag als Geldanlagemöglichkeit für Ihren Sparplan nutzen. Letzterer bietet Ihnen neben der reinen Guthabenverzinsung auch die Möglichkeit der Ausnutzung staatlicher Förderung. Genutzt werden können, je nach Voraussetzung, die Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie. Sollten Sie den Erwerb von Wohneigentum planen, können sich auch spezielle Riester-geförderte Bausparverträge für Sie lohnen.

Die Guthabenverzinsung beim Bausparvertrag

Wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen, erhalten Sie die Informationen über die Höhe der Guthabenverzinsung.

Diese Verzinsung ist oft in zwei Bereiche unterteilt. Dies ist zum einen die Grundverzinsung, die variabel vereinbart wird und sich während der Laufzeit verändern kann. Diese Grundverzinsung liegt oft bei nur 1-2% p.a. und wird Ihnen auf den aktuellen Guthabenbetrag bezahlt. Die Zinszahlung erfolgt dabei jährlich, die Höhe des jeweiligen Zinsbetrages erfahren Sie aus der Jahresabrechnung, die zu Beginn des folgenden Jahres per Post versandt wird.

Neben dieser Grundverzinsung gewähren Ihnen viele Bausparverträge zusätzlich eine Bonusverzinsung. Diese wird jedoch erst nach Ablauf von sieben Jahren und auch nur bei Verzicht auf das Bauspardarlehen gewährt. Der Zinsbonus kann dabei bis zu 300% betragen und wird auf die bis zu diesem Zeitpunkt verdienten Zinsen ausbezahlt.

Sie sollten dabei jedoch beachten, dass im letzten Laufzeitjahr durch die Auszahlung des Bonus ein hoher Zinsertrag entsteht, dessen Höhe oft den Freistellungsauftrag von 801 Euro pro Person übersteigt. Höhere Erträge müssen dann unter Umständen versteuert werden, es erfolgt der Abzug von 25% Abgeltungssteuer.

Thema: Geldanlage | Kommentare deaktiviert | Autor: admin