Berufsunfähigkeitsversicherung
Freitag, 15. Januar 2010 14:32
Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge
Ein Sinnspruch besagt: „Arbeit ist das halbe Leben“. Dieser Spruch ist leider wahr, denn ohne Arbeit kann der gewünschte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können, droht dabei nicht selten der finanzielle Abstieg, denn die gesetzliche Absicherung ist hierzu einfach zu gering.
Seit 2001 gilt in Deutschland für Menschen, die nach dem 02. Januar 1961 geboren sind, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Höhe Ihrer Rente bei Erwerbsunfähigkeit wird seither nach Ihrer noch vorhandenen Leistungsfähigkeit ermittelt.
Geprüft wird dabei jedoch nicht nur, ob Sie Ihrer bisherigen Arbeit nachgehen können, sondern ob Sie insgesamt noch in der Lage sind, zu arbeiten. Ist dies der Fall, erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente. Bei einer nur geringen Beeinträchtigung wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt und erst wenn Sie nicht einmal mehr drei Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie die volle Rentenzahlung. Deren Höhe wird allerdings ebenfalls kaum ausreichend, Ihren Lebensstandard zu erhalten, denn bei einem bisherigen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro erhalten Sie dann lediglich 1.000 Euro ausbezahlt.
Die private Vorsorge
Es ist daher wichtig, für den Fall einer Berufsunfähigkeit privatvorzusorgen und eine private Berufsunfähigkeitsrente abzuschließen. Diese Versicherung kann entweder als reine Risikoversicherung oder aber in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung bietet Ihnen dann im Versicherungsfall eine monatliche Rente, mit der die monatlich wichtigen Zahlungen weiter aufrecht erhalten werden können.
Beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie jedoch einige wichtige Punkte beachten. So sollte die Versicherung auf Ihr Recht der Verweisbarkeit verzichten und die Berufsunfähigkeitsrente auch dann bezahlen, wenn Sie in einem anderen Beruf eventuell noch arbeitsfähig sind. Zudem sollten Sie auf eine freie Arztwahl bestehen und darauf achten, dass Leistungen auch rückwirkend bezahlt werden.
Thema: Versicherung | Kommentare deaktiviert | Autor: admin