Rechtsschutzversicherung
Freitag, 15. Januar 2010 14:24
Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten
Steht einmal ein Rechtsstreit an, kann dies Kosten von einigen Tausend Euro bedeuten, denn neben dem Anwalt müssen auch das Gericht sowie eventuelle Zeugen oder Sachverständige bezahlt werden. Gerade dann, wenn die Auseinandersetzungen in der zweiten oder dritten Instanz verhandelt werden müssen, explodieren die Kosten. Aus Angst vor zu hohen Beträgen wird dem Streit dann aus dem Wege gegangen oder auf eine Berufung verzichtet, man verzichtet somit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche.
Die private Rechtsschutzversicherung
Damit Sie Ihr Recht auch durchsetzen können, egal welche Kosten entstehen, sollten Sie eine spezielle Rechtsschutzversicherung abschließen, die diese übernimmt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Vorlage eines Rechtsfalls im jeweiligen Rechtsgebiet sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten sowie sonstige mit der Verhandlung entstehende Gebühren und Kosten. Selbst Strafkautionen werden unter gewissen Voraussetzungen übernommen. In den meisten Fällen gilt die Rechtsschutzversicherung sogar Europaweit oder gar weltweit, so dass auch ausländische Gerichtsfälle dann problemlos bezahlt werden können.
Die Rechtsschutzversicherung gilt jedoch nicht automatisch für alle Bereiche, sondern Sie können jeweils Teilbereiche versichern.
Zu diesen Teilbereichen, aus denen Sie aus einer Art Baukastenprinzip wählen können, gehört die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die Privatrechtsschutzversicherung, der Arbeitsrechtsschutz sowie der Mietrechtsschutz. Einige Versicherungskonzerne bieten auch verschiedene Versicherungspakete für den privaten oder gewerblichen Einsatz, die dann eine Vielzahl an unterschiedlichen Rechtsschutzversicherungen kombinieren.
Auf die Wartezeit achten
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese in der Regel nicht sofort in Anspruch nehmen. Für viele Teilbereiche gilt vielmehr eine Wartezeit von drei Monaten. Der Rechtsstreit darf also nicht vor Ablauf dieser Wartezeit eintreten, sonst übernimmt die Versicherung Ihre Kosten in diesem Fall nicht.
Auch sollten Sie beachten, dass Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich keine Streitigkeiten im Baurecht übernehmen, auch Streitigkeiten mit der eigenen Versicherung sind nicht abgedeckt.
Thema: Versicherung | Kommentare deaktiviert | Autor: admin