Riester Rente
Freitag, 15. Januar 2010 14:23
Die gesetzliche Rentenversicherung
Sind Sie als Arbeitnehmer tätig, sind Sie in der Regel über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber und Sie leisten dabei Beiträge, um Ihnen im Alter eine möglichst hohe Altersrente zu sichern.
Allerdings hat die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend Finanzierungsprobleme, denn die Einnahmen der Arbeitnehmer sind deutlich niedriger als die Ausgaben an die künftige Rentnergeneration. Vor allem aufgrund der niedrigen Geburtenrate müssen die Renten wohl künftig weiter gesenkt werden, um eine Finanzierung des Systems sicherstellen zu können.
Die private Vorsorge
Die private Vorsorge ist heute daher wichtiger denn je, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Eine gute Möglichkeit, staatlich gefördert eine private Altersvorsorge aufzubauen, bietet die Riester-Rente. Sie wurde seitens der Bundesregierung im Jahr 2005 ins Leben gerufen und steht für alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständigen zur Verfügung.
Im Rahmen der Riester-Rente schließen Sie dabei einen zertifizierten Vertrag ab, der entweder als Rentenversicherung, als Fondsparplan oder als Banksparplan konzipiert sein kann. Seit dem Jahr 2008 stehen auch Bausparverträge für die Schaffung von Wohneigentum zur Verfügung. In diesen Vertrag müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen, um in den Genuss der vollen staatlichen Förderung zu kommen.
Diese Förderung teilt sich in eine Grundzulage von 154 Euro sowie eine Kinderzulage von 185 Euro. Junge Familien werden dabei besonders gefördert, denn für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 Euro.
Doch die Riester-Rente hat noch mehr zu bieten. So können Sie die Beiträge, die Sie in einen dieser Verträge einzahlen, als Sonderausgaben im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung ansetzen. Diese Sonderausgaben verringern dann Ihr zu versteuerndes Einkommen, was unter Umständen zu einer Steuererstattung führen kann. Maximal können Sie so pro Jahr Beiträge über 2.100 Euro zur Anrechnung bringen.