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Rürup Rente

Freitag, 15. Januar 2010 14:21

Die Basisrente als private Vorsorge

Selbstständige und Freiberufler sind meist nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung und haben so im Alter keinerlei Ansprüche. Sofern diese Personengruppe nicht privat vorsorgt, ist sie im Alter möglicherweise auf soziale Beihilfen angewiesen, um überleben zu können.

Als Alternative zur Riester-Rente, die lediglich Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung offensteht, können Sie auch die so genannte Basis-Rente, die häufig auch nach ihrem Erfinder Bert Rürup als Rürup-Rente bezeichnet wird, abschließen.

Die Basis-Rente ist dabei eine persönliche Leibrente, die als kapitalgedeckte Anlageform konzipiert ist. Sie als Anleger sparen dabei während der Ansparphase regelmäßig oder unregelmäßig Beiträge in die Rürup-Rente, im Alter erhalten Sie dann eine monatliche Rentenzahlung. Vorteilhaft ist dabei, dass die Gelder, die in diese Verträge investiert werden, vor Pfändungen und Insolvenzen geschützt sind. Und müssen Sie einmal Hartz IV beantragen, wird dieses Vermögen nicht zur Berechnung des Regelsatzes herangezogen.

Die Förderung der Rürup-Rente

Ebenso wie die Riester-Rente können Sie auch bei der Rürup-Rente Förderungen erhalten. Diese Förderungen werden im Übrigen an alle Menschen, die in Deutschland vollumfänglich steuerpflichtig sind, gewährt. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden.
Anders als bei der Riester-Rente erhalten Sie bei der Rürup-Rente keine staatlichen Zulagen, die steuerlichen Vergünstigungen sind hingegen deutlich verbessert. So haben Sie die Möglichkeit, jährliche Einzahlungen bis zu 20.000 Euro pro Person als Sonderausgaben anzusetzen, als Ehepaar können Sie sogar den doppelten Betrag nutzen. Durch diese als Sonderausgaben anzusetzenden Beiträge kann sich Ihr Jahreseinkommen und somit Ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Zu den Auswirkungen des Abschlusses einer Rürup-Rente können Sie Ihren Steuerberater fragen.

Neben dieser steuerlichen Förderung hat die Rürup-Rente auch den Vorteil, dass Sie während der Ansparphase keine Abgeltungssteuer bezahlen müssen. Erst im Rentenalter dann erfolgt die nachgelagerte Besteuerung, dann jedoch zum deutlich niedrigeren Steuersatz.

Thema: Vorsorge | Kommentare deaktiviert | Autor: admin