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Unfallversicherung

Freitag, 15. Januar 2010 14:33

Die gesetzliche Versicherung bietet nur wenig Schutz

Als pflichtversicherter der gesetzlichen Sozialversicherungen genießen Sie auch einen Unfallversicherungsschutz. Dabei sollten Sie sich jedoch nicht in Sicherheit wiegen, denn die Absicherung greift lediglich bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Bei privaten Unfällen zu Hause oder beim Sport ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig und wird daher keine Leistungen bezahlen.

Die private Unfallversicherung

Um sich auch im privaten Bereich ausreichend zu schützen, sollten Sie daher eine private Unfallversicherung abschließen. Diese gilt in der Regel weltweit, also auch während eines Urlaubs sowie in der Freizeit und beim Sport.
Die Leistungen der Unfallversicherung sind dabei vielfältig. In erster Linie ist die Versicherung natürlich daran interessiert, dass Sie so schnell wie möglich wieder gesund werden und Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Daher übernimmt sie die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes sowie eventuell notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen. Sollten Sie für einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage sein, arbeiten zu können, bieten eine Unfallversicherung die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, oftmals ist diese Rente aber auch auf dauernde Invalidität beschränkt. Diese monatliche Rentenzahlung wird dann bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente bezahlt, so dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen weiter nachkommen können und trotz des Unfalls keinen finanziellen Abstieg fürchten müssen.
Sollte der Unfall gar zum Tod führen, werden Ihre Hinterbliebenen durch die Unfallversicherung vollständig abgesichert.

Die Versicherung wird in diesem Fall eine einmalige Todesfallleistung bezahlen, die Sie bei Vertragsabschluss individuell vereinbaren können. Beim Abschluss der Unfallversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie auch im Fall einer sehr schweren Verletzung, etwa einer Querschnittslähmung, eine Sofortzahlung erhalten.

Zudem übernehmen private Unfallversicherungen notwendige kosmetische Operationen, das Krankenhaustagegeld sowie Genesungsgeld. Auf Wunsch können Sie auch die so genannte Gliedertaxe einschließen, bei der Geldbeträge bei Verlust eines Armes oder eines Beines bezahlt werden.

Thema: Versicherung | Kommentare deaktiviert | Autor: admin