Zusatzversicherungen
Freitag, 15. Januar 2010 14:46
Die Lage bei den gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen gehören in Deutschland zu den Sozialversicherungen, denen Arbeitnehmer angehören müssen. Bis zum Erreichen der Versicherungspflichtgrenze haben Sie keine Wahl, ob Sie gesetzlich versichert sein wollen, einen Ausweg hieraus gibt es nicht.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen dabei einen umfangreichen Versicherungsschutz im Krankheitsfall, denn sie übernimmt die Kosten für die Arztbehandlung sowie im Krankenhaus. Sie müssen lediglich die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal sowie die Rezeptgebühr tragen. Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie jedoch ebenfalls Kosten von 10 Euro einrechnen- und zwar pro Tag. Gerade bei einem längeren Aufenthalt kann sich dies negativ auswirken.
Durch die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland sowie die in den letzten Jahren niedrigen Geburtenraten und der hohen Zahl an Rentner gerät die gesetzliche Krankenversicherung zunehmend in Finanzierungsschwierigkeiten. Hieraus folgt, dass der Leistungskatalog der Versicherungen zunehmend reduziert wird, viele Leistungen, die vor einigen Jahren noch bezahlt wurden (etwa die Kostenerstattung von Sehhilfen), wurden sogar gänzlich gestrichen.
Private Zusatzversicherungen
Um trotz sinkender Leistungen ausreichend abgesichert zu sein, können Sie das Angebot der privaten Versicherungsunternehmen nutzen und eine private Zusatzversicherung abschließen. Ähnlich wie bei der privaten Krankenvollversicherung können Sie die Leistungen, die Ihre Zusatzversicherung bieten soll, selbst festlegen.
So können Sie beispielsweise eine Zusatzversicherung für Behandlungen im Krankenhaus nutzen, auch speziell für Sehhilfen oder Zahnersatz sind Zusatzversicherungen entwickelt worden.
Damit Sie auch bei einer längeren Erkrankung finanziell abgesichert sind, bieten die Unternehmen zusätzlich Krankenhaustagegeld und Krankentagegeldversicherungen an. Diese lohnen sich beispielsweise, wenn Sie ab der 7. Krankheitswoche abgeschlossen werden, denn bei Ihnen als Arbeitnehmer zahlt bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Arbeitgeber den vollen Lohnausgleich.
Da sich die Preise und auch die Leistungen dieser Versicherungen jedoch stark unterscheiden, sollten Sie unbedingt einen Vergleich vornehmen, bevor Sie abschließen.
Thema: Versicherung | Kommentare deaktiviert | Autor: admin